Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften sorgt der Servicebetrieb im Winter für die Sicherheit auf den Straßen der Stadt. Umweltschutz und Verkehrssicherheit stehen dabei im Vordergrund.
Es werden abgestimmte Einsatzpläne erstellt. Die entsprechenden Mitarbeiter stehen rund um die Uhr zur Verfügung.
Das Stadtgebiet ist dabei in drei Streustufen eingeteilt.
Streustufe I:
Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung (Hauptverkehrsstraßen) und solche mit Linienführung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV); Alle Maßnahmen dieser Einsatzstufe haben absoluten Vorrang.
Streustufe II:
Alle übrigen Erschließungsstraßen bzw. Straßen in denen regelmäßig Buslinien verkehren;
Streustufe III: Sonstige Straßen mit Steilstrecken bzw. verkehrswichtige Bereiche mit geringer Verkehrsdichte
Eine Schneeräumung auf den Straßen erfolgt grundsätzlich ab einer Schneehöhe von 3 cm. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kommt auf den Straßen Feuchtsalz zum Einsatz.
Eine Präventivstreuung (Streuung zur Vorbeugung) ist untersagt!
Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer. Info-PDF
Ansprechpartner in Fragen des Winterdienstes
Herr Fambach, Tel.: 09721-51 579
Herr Schmitt, Tel.: 09721-51 583
Servicebetrieb Bau und Stadtgrün