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Die Sozialhilfe wird nach Regelsätzen gewährt und tritt ein, wenn der Betroffene nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Die Grundsicherung ist eine Transferleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Bezieher u. deren Familienangehörige ist mit der Arbeitslosenhilfe zum 01.01.05 zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst worden (nach Peter Hartz im Volksmund „Hartz IV“ genannt).
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt werden.
Wehr- bzw. Zivildienstpflichtige und ihre Familienangehörige haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.
Informieren Sie sich zum Thema Asylbewerberleistungen, Grundleistungen und sonstige Leistungen sowie Sachleistungen.
Eine Reihe von Sozialleistungen (Kindergeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld I, BAFöG u.a.) werden nicht von diesem Amt oder der Stabsstelle, sondern von anderen Behörden gewährt. Einige der Häufigsten finden Sie in unserem Linkverzeichnis ( hier klicken).