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Das Amt des Schöffen
Informationen 

Die Stadt Schweinfurt nimmt 66 Personen in die Vorschlagsliste für das Amt des Schöffen auf. Schöffen sind als ehrenamtliche Richter am Amtsgericht tätig. Zusammen mit dem Berufsrichter beurteilen sie die Tat des Angeklagten und setzen das Strafmaß fest. Dabei sind Schöffen – obwohl sie juristische Laien sind - grundsätzlich gleichberechtigt mit dem Berufsrichter. So ermöglicht das Schöffenamt die unmittelbare repräsentative Teilnahme des Volkes an der Rechtsprechung. Das Amt dient einem allgemein besseren Verständnis der Gerichtsbarkeit und soll das Vertrauen in die Justiz stärken.

Anforderungen an einen Schöffen

Schöffen tragen eine hohe Verantwortung. Sie sollen ihre Berufs- und Lebenserfahrung und ihr Rechtsempfinden in die Rechtssprechung einbringen. Wer das verantwortungsvolle Amt des Schöffen übernehmen möchte, sollte über folgende Eigenschaften verfügen: Unparteilichkeit, soziales Verständnis, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Flexibilität. Zusätzlich macht der anstrengende Sitzungsdienst eine körperliche Eignung des Schöffen notwendig.

Voraussetzungen und Eintragung

Für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste kommt in Frage, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 70 Jahre ist. Des Weiteren müssen Interessenten deutsche Staatsbürger sein und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Schweinfurt wohnen.