Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei der Behörde)
Auszug aus der Schuldnerkartei des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Nachweis über die letzte HU nach § 29 StVZO in Verbindung mit §§ 41, 42 BOKraft der eingesetzten Fahrzeuge
Voraussetzungen
Fach- und Sachkundenachweis. Prüfung vor der IHK oder mindestens 5 Jahre leitende Tätigkeit in einem Unternehmen der gewerblichen Personenbeförderung oder abgeschlossene Ausbildung zum/zur Reiseverkehrskaufmann /-frau
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für jedes Fahrzeug durch Eigenkapitalbescheinigung
(für erstes Fahrzeug 2.250 €; jedes weitere Fahrzeug 1.250 €)
Fahrer benötigen einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Geltungsdauer Je nach Antrag, maximal 5 Jahre.
Gebühren Die Erstgenehmigung kostet pauschal 60,- €. Bei der Erneuerung der Genehmigung fallen ebenfalls 60,- € für das erste Fahrzeug sowie für jedes weitere Fahrzeug 30,- € an Gebür an.
Hinweis Mietwagen dürfen sich, im Gegensatz zu den Taxen, nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Mietwagen müssen nach jeder Beförderung grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren.
Im Gegensatz zu den Taxen besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei vereinbar (aber mittels Wegstreckenzähler zu ermitteln). Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben. Bei Mietwagen gibt es keine Beschränkungen in der Anzahl der Genehmigungen.