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» » Startseite» Gesundheit & Soziales» Soziale Leistungen» Kriegsopferfürsorge
 

Kriegsopferfürsorge

Ansprechpartner
Norbert Lang
Tel. 51-3920
Fax 51-3902
norbert.lang@schweinfurt.de

Leistungsberechtigt sind

- Kriegsopfer des ersten und zweiten Weltkrieges
- Impfgeschädigte
- Opfer politischen Gewahrsams oder von Gewalttaten
- Beschädigte Bundeswehrsoldaten, Zivildienstleistende

Beschädigte müssen eine Grundrente vom Versorgungsamt beziehen oder als Hinterbliebene eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.

Übersicht über die wichtigsten Hilfearten der Kriegsopferfürsorge:

- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe in besonderen Lebenslagen

Auch diese Hilfen müssen die Schweinfurter Bürger im Sozial- und Versicherungsamt beantragen. Haben Sie bei der Fülle der Hilfsmöglichkeiten des Sozialamtes einen Anspruch übersehen oder wollen Sie nähere Auskünfte zu den einzelnen Leistungen erhalten?

Rufen Sie an, mailen Sie, faxen Sie, schreiben sie, oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten oder besser noch nach Terminvereinbarung einfach bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter vorbei und lassen Sie sich beraten. Wo wir helfen können, tun wir das auch.