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Brückenstraße Baudenkmäler

Vor allem wenn kostenintensive Sanierungsmaßnahmen an Baudenkmälern anstehen, können den Eigentümern durchaus die Worte

„Gott schütze mich vor Staub und Schmutz,
vor Feuer, Krieg  und Denkmalschutz“

Bezirkswappen

in den Sinn kommen. Einer Studie aus dem Jahre 2003 zufolge genießen aber trotzdem ca. 95 Prozent der Bewohner eines Baudenkmals das Gebäude mit all seinen Defiziten, vor allem wegen seines Charmes, seiner Tradition und seines geschichtlichen Wertes.

 

Baudenkmäler Brückenstraße
Foto: Sanierungsstelle

Steuerliche Vergünstigungen für Baudenkmäler und Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen auf einen Blick:

Sonderprogramm
Denkmalliste
Ansprechpartner
Erlaubnisantrag im Formularcenter 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Denkmalpflege im Formularcenter 

Die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung eines Baudenkmales können die Leistungskraft des Eigentümers überschreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, diese Belastungen durch direkte und indirekte Finanzierungshilfen zu vermindern. Mit diesem Informationsblatt soll – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – ein Überblick über einige wichtige Finanzierungshilfen gegeben werden.

Wichtig ist zu wissen, dass Finanzierungshilfen nur gewährt werden, wenn die Maßnahme rechtzeitig vor ihrer Durchführung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden ist. Die Abstimmung kann an den regelmäßigen Sprechtagen des Bayer. Landesamtes bei der Stadt Schweinfurt erfolgen. Von der Stadt Schweinfurt erhält der Bauherr auch die für die Instandsetzung oder Veränderung eines Baudenkmals notwendige Baugenehmigung oder Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Ein großer Wunsch der Stadt Schweinfurt als Untere Denkmalschutzbehörde ist es, eine seitens des Eigentümers bislang vielleicht nur angedachte Sanierung seines Baudenkmals mit diesen Informationen über Finanzierungshilfen ganz - oder in mehreren Bauabschnitten - mit entsprechender fachlicher Unterstützung auf den Weg zu bringen.

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Schweinfurt bieten deshalb im Interesse des Eigentümers gerne kostenlose Beratungen zur Sanierung von Baudenkmälern an, um das historische und sehenswerte Erbe für die Nachwelt auch tatsächlich in einem denkmalverträglichen Zustand zu erhalten.

1.  Steuerliche Vergünstigungen

Die nachfolgende Zusammenstellung kann nur einen Überblick über die Bandbreite der Vergünstigungstatbestände geben. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen und der entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen zu erwartenden Steuervorteile wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus, die vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt wird. Die Bescheinigung wird nur für Maßnahmen, die vor ihrer Durchführung mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind, ausgestellt.

a) Einkommensteuer (§§ 7 i, 10 f, 10 g, 11 b Einkommensteuergesetz)

Herstellungskosten für (Bau-) Maßnahmen, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals oder sonstigen schutzwürdigen Kulturguts dienen und die nach dem 31.12.2003 begonnen wurden, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % abgeschrieben werden. Bei eigengenutzten oder nicht genutzten Objekten können Erhaltungsaufwendungen wie Herstellungskosten zehn Jahre lang zu 9 % abgeschrieben werden. Diese Regelung gilt auch für Objekte in einem Ensemble, soweit die Baumaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gebäudegruppe oder Gesamtanlage erforderlich ist (z.B. Fassadenarbeiten, Erneuerung der Fenster, Dacharbeiten, Natursteinarbeiten).

Aufwendungen an schutzwürdigen Kulturgütern im Inland (z.B. Gebäude oder Gebäudeteile, aber auch bauliche und sonstige Anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind und unter Denkmalschutz gestellt sind), können bei der Einkommensteuer 10 Jahre lang mit je 9 % abgeschrieben werden.

Auskünfte erteilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Steuerstelle, Tel. 089 / 2114 – 219.

b) Einheitsbewertung

Für Grundstücke, die mit Baudenkmälern bebaut sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Einheitsbewertung in Betracht kommen. Diese Ermäßigung wirkt sich bei der einheitswertabhängigen Grundsteuer aus.

Auskünfte erteilt das Finanzamt Schweinfurt, Bewertungsstelle, Tel. 09721 / 2911 – 5611.

c) Grundsteuer

Die Grundsteuer für aus Gründen des Denkmalschutzes zu erhaltenden Grundbesitz wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vollständig oder teilweise für den Zeitraum erlassen, in welchem die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen oder der erzielbare Rohertrag des Grundbesitzes nachhaltig gemindert ist.

Auskünfte erteilt die Stadt Schweinfurt, Grundsteuerstelle, Tel. 09721 / 51 – 527 oder  51 – 529.

d) Erbschafts- und Schenkungssteuer

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für Kulturdenkmäler, deren jährliche Kosten höher als deren Einnahmen liegen und die der Forschung oder Volksbildung zugänglich sind, eine Steuervergünstigung gewährt werden.

Auskünfte erteilt das Finanzamt Lohr, Tel. 09352 / 8500.

2. Zuschüsse

a) Zuschüsse des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Gefördert werden insbesondere die Erhaltung, Sicherung und Instandsetzung von Denkmälern.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Kosten bezuschusst werden, die – bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen – den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Zuschüsse, deren Höhe nach den genannten Kriterien weniger als 2.500 € betrüge, werden jedoch nicht gewährt. 
 
Auskünfte erteilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Seehof,
Tel. 0951 / 4095 – 19.

b) Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds

In Fällen, in denen dem Eigentümer die Instandhaltung oder Instandsetzung eines Baudenkmals nicht zugemutet werden kann, können unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungshilfen aus dem Entschädigungsfonds in Betracht kommen.

Hierbei sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers zu prüfen.

Auskünfte erteilt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Seehof,
Tel. 0951 / 4095 – 19.

c) Zuschüsse des Bezirks Unterfranken

Zur Förderung der sog. „kleineren Denkmalpflege“ gewährt der Bezirk Unterfranken im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zur Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern in Unterfranken. Gefördert werden Maßnahmen mit denkmalpflegerischen Mehrkosten bis zu 50.000 €.
 
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an Einzeldenkmälern oder Objekten im Denkmal-Ensemble, aber auch Maßnahmen aus dem Denkmal-Sonderprogramm „Kleindenkmale“ (Zeugnisse der Frömmigkeit, Zeugnisse fränkisch-nachbarschaftlichen Lebens – Hoftore, Brunnen, etc., Rechtsdenkmale – Wirtshausausleger, Wappen).

Der Fördersatz beträgt zwischen 20 und 25 % der denkmalbedingten Mehraufwendungen.

Auskünfte erteilt die Stadt Schweinfurt, Untere Denkmalschutzbehörde, Tel. 09721 / 51 – 456.

d) Sonstige staatliche Förderprogramme

In bestimmten Fällen können Maßnahmen an Baudenkmälern auch aus anderen staatlichen Programmen gefördert werden (z.B. Städtebauförderung im Bereich von ausgewiesenen Sanierungsgebieten).

Auskünfte erteilt die Stadt Schweinfurt, Untere Denkmalschutzbehörde, Sanierungsstelle, Tel. 09721 51–662 oder 51–535.

W i c h t i g e    H i n w e i s e :

Die vorstehenden Angaben zu steuerlichen Vergünstigungen und Zuschüssen für Sanierungsmaßnahmen sind immer von der geltenden Rechtslage abhängig und können deshalb nur einen Überblick über die derzeit wichtigsten Finanzierungshilfen geben. Ein Rechtsanspruch, gleich welcher Art, kann deshalb aus diesem Informationsblatt nicht abgeleitet werden. Wichtig ist, dass entsprechende Anträge immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen.

Umfassende Informationen für Denkmaleigentümer zum Thema Denkmalschutz erhalten Sie – unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage – unter der Homepage des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de.

Die Denkmalliste der Stadt Schweinfurt, Antragsvordrucke, Zuschussrichtlinien und die Ansprechpartner und Auskunftsstellen können unter der Homepage der Stadt Schweinfurt (siehe oben) abgerufen werden.

Zur Beratung wenden Sie sich bitte zunächst an die Stadt Schweinfurt, Untere Denkmalschutzbehörde, Sanierungsstelle Tel.Nr. 09721 51–662.


Schweinfurt, Juli 2006
Stadt Schweinfurt
Untere Denkmalschutzbehörde