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Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)
Merkblatt Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch vom Bevollmächtigten)
gelbe Versicherungskarte für internationale Zulassung
Kfz-Brief / ZB II
Kfz-Schein / ZB I, Kennzeichen (falls noch zugelassen)
Abmeldebescheinigung (falls stillgelegt) oder ZB I
Gültige Hauptuntersuchung § 29 StVZO
Vollmacht für den Beauftragten
bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
Gebühr
45,50 €