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» » Startseite» Umwelt & Verkehr» Kfz-Zulassungsstelle» Ausfuhrkennzeichen
 
Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

Merkblatt Steuerpflicht für Ausfuhrkennzeichen

Erforderliche Unterlagen

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (auch vom Bevollmächtigten)
  • gelbe Versicherungskarte für internationale Zulassung
  • Kfz-Brief / ZB II
  • Kfz-Schein / ZB I, Kennzeichen (falls noch zugelassen)
  • Abmeldebescheinigung (falls stillgelegt) oder ZB I
  • Gültige Hauptuntersuchung § 29 StVZO
  • Vollmacht für den Beauftragten 
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

    Gebühr
    45,50 €