Für Existenzgründer und junge Unternehmen halten sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern ein große Anzahl von Fördermitteln und Hilfen bereit. Die Mittel fließen zum Teil als Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder werden über Bürgschaften und Kapitalbeteiligungen bereitgestellt.
Folgende Regeln sind zu beachten:
Grundsätzlich sind Anträge auf Förderung vor Beginn des Vorhabens bei der jeweils zuständigen Stelle (z. B. Hausbank, Regierung von Unterfranken, ...) einzureichen. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages. Bezüglich Baumaßnahmen gelten Planungsarbeiten und Bodenuntersuchungen nicht als Beginn des Vorhabens.
Im Regelfall wird nur die erstmalige Existenzgründung gefördert.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Dies bedeutet, dass der Existenzgründer/die Existenzgründerin Eigenmittel im angemessenen Umfang einzusetzen hat. Der Richtwert für das Einbringen von Eigenmitteln liegt bei mindestens 15 Prozent des Investitionsvorhabens, sollte jedoch möglichst 20 Prozent oder mehr betragen.
Das Gründungsvorhaben muss im Regelfall die Haupterwerbsquelle des Unternehmers sein und einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen. Ausnahme: DtA-Startgeld -zunächst Nebenerwerb zulässig - Voraussetzung ist allerdings, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist.
Das Vorhaben muss unter volkswirtschaftlicher Betrachtung förderungswürdig sein.
Der Existenzgründer sollte nicht älter als 50 Jahre sein und muss eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen.
Verschiedene Förderprogramme dürfen nicht nebeneinander oder nur bis zu gewissen Gesamthöchstgrenzen zusammen in Anspruch genommen werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt öffentlicher Finanzhilfen .